Pendlerbeihilfe

Pendlerbeihilfe 2022

Ab 1. Jänner bis spätestens 31. Dezember 2023 können Sie um die PendlerInnenbeihilfe des Landes Steiermark und der Arbeiterkammer rückwirkend für das Jahr 2022 ansuchen. Mehr als 5.000 Steirerinnen und Steirer bekamen für das Jahr 2021 eine Beihilfe fürs Pendeln ausbezahlt: Sie hatten bei der steirischen Arbeiterkammer ein Ansuchen gestellt und im Durchschnitt 126 Euro erhalten (die maximale Förderung beträgt 389 Euro pro Jahr). Hier Formular herunterladen.

Die Arbeiterkammer Steiermark übernimmt die komplette formale Abwicklung und finanziert auch ein Drittel der gesamten Förderungssumme.

Wer hat Anspruch?

•        Der Hauptwohnsitz muss in der Steiermark liegen, die Strecke zur Arbeit muss in eine Richtung mindestens 25 km lang sein. Das Jahreseinkommen darf nicht über 35.000 Euro liegen (ohne Familienbeihilfe, aber inklusive 13. und 14. Gehalt).

•        Die PendlerInnenbeihilfe wird rückwirkend für das Vorjahr gewährt

•        Die Frist für die Beantragung der PendlerInnenbeihilfe 2022 endet mit 31.12.2023.

•        Auch Lehrlinge haben Anspruch auf PendlerInnenbeihilfe, wenn sie in der Berufsschule im Internat untergebracht sind oder die Lehrlingsfreifahrt zum Ausbildungsort nicht nützen können.

•        Antragsformulare samt Richtlinie gibt es in den Gemeindeämtern, in den Firmen bei den Betriebsräten sowie in der AK-Zentrale und allen Außenstellen. Zusätzlich stehen die neuen Antragsformulare als Download zur Verfügung.

Einfach abgeben oder schicken

Die ausgefüllten Anträge und die erforderlichen Nachweise können in der AK-Zentrale oder in allen AK-Außenstellen abgegeben werden. Per Post an die Arbeiterkammer Steiermark, PendlerInnenbeihilfe, Hans-Resel-Gasse 8-14, 8020 Graz schicken.

 

 

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